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   VK Westfalen, 25.04.2019 - VK 2-41/18   

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VK Westfalen, 25.04.2019 - VK 2-41/18 (https://dejure.org/2019,11222)
VK Westfalen, Entscheidung vom 25.04.2019 - VK 2-41/18 (https://dejure.org/2019,11222)
VK Westfalen, Entscheidung vom 25. April 2019 - VK 2-41/18 (https://dejure.org/2019,11222)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    Ausschluss von Vergabeverfahren: Daimler und andere Kartellanten unter Druck

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstreinigung nur bei aktiver und umfassender Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber! Zivilrechtliche Nachteile inbegriffen!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer nach Kartellbeteiligung wieder mitbieten will, muss umfassend aufklären! (VPR 2019, 1007)

Papierfundstellen

  • NZBau 2019, 610
  • ZfBR 2019, 728
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 24.10.2018 - C-124/17

    Vossloh Laeis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 57 -

    Auszug aus VK Westfalen, 25.04.2019 - VK 2-41/18
    In Bezug auf die Sachverhaltsaufklärung stellt die Antragstellerin unter Hinweis auf die zu dem Zeitpunkt vorliegende Stellungnahme des Generalanwalts zu dem Verfahren des EuGH Rs. C-124/17 (Voss Laeis GmbH) dar, dass die Regelung in § 125 Abs. 1 Nr. 2 GWB lediglich eine aktive Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber verlange, diese aber nicht dazu führen dürfe, dass zivilrechtliche Verteidigungsmöglichkeiten dieses Unternehmens eingeschränkt würden.

    In ihrer Antwort verweist die Antragstellerin auf das inzwischen ergangene Urteil des EuGH in der Rechtssache C-124/17 Vossloh Laeis ./. Stadtwerke München vom 24.10.2018.

    Dies ergebe sich auch aus der EuGH Entscheidung vom 24.10.2018, Rs. C-124/17.

    Die Notwendigkeit hierzu ergebe sich jedoch deutlich aus der EuGH Entscheidung "Vossloh Laeis" Rs. C-124/17 vom 24.10.2018.

    Nach der Entscheidung des EuGH Rs. C-124/17 Vossloh Laeis vom 24.10.2018 ist beim Vorliegen des Ausschlussgrundes nach Art. 57 Abs. 4 lit. d) der Richtlinie 2014/24, welcher dem § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB entspricht, nicht auf den Beginn der Kartellbeteiligung für den Fristlauf abzustellen.

    Die zunächst von der Antragstellerin vertretende Auffassung, dass fraglich sei, ob diese nationale Vorgabe mit der Richtlinie vereinbar ist, kann nach der Entscheidung des EuGH in der Rs. C-124/17, Urteil vom 24.10.2018 keine Berücksichtigung mehr finden.

    Diese geforderte umfassende Sachaufklärung zum Schaden kann hierbei zur Folge habe, dass der Geschädigte erst auf ihrer Grundlage erfolgversprechend seine Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen begründen kann und für das Unternehmen dem Ausgleich des Schadens dienende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GWB erforderlich werden (vgl. EuGH Rs. C-124/17, Urteil vom 24.10.2018).

    Hierbei hat er die Risiken einzuschätzen, die sich ergeben, wenn er einen Auftrag an einen Bieter mit zweifelhafter Integrität vergibt (vgl. EuGH Rs. C-124/17, Urteil vom 24.10.2018).

  • OLG Frankfurt, 20.07.2004 - 11 Verg 6/04

    Vergabeverfahren: Ermessensspielraum bei Angebotsausschluß wegen schwerer

    Auszug aus VK Westfalen, 25.04.2019 - VK 2-41/18
    (vgl. Prieß/Simonis Rn. 58 zu § 125 GWB Kulartz/Kus/Portz/Prieß Kommentar zum GWB-Vergaberecht; OLG Frankfurt Beschl. v. 20.07.2004 - 11 Verg 6/04).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Westfalen, 25.04.2019 - VK 2-41/18
    Die Dokumentation kann jedoch auch erst im Nachprüfungsverfahren ergänzt oder sogar nachträglich erst angefertigt werden, soweit sich aus den Umständen ergibt, dass keine Möglichkeit für den öffentlichen Auftraggeber besteht zu einer anderen Entscheidung zu kommen und damit das Verfahren zu manipulieren (vgl. BGH Beschluss vom 08.02.2011, X ZB 04/10; OLG Düsseldorf Beschluss vom 21.10.2015 - Verg 28/14).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - Verg 37/13

    Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren

    Auszug aus VK Westfalen, 25.04.2019 - VK 2-41/18
    Ob die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten des öffentlichen Auftraggebers notwendig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2014 - Verg 37/13).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus VK Westfalen, 25.04.2019 - VK 2-41/18
    Die Dokumentation kann jedoch auch erst im Nachprüfungsverfahren ergänzt oder sogar nachträglich erst angefertigt werden, soweit sich aus den Umständen ergibt, dass keine Möglichkeit für den öffentlichen Auftraggeber besteht zu einer anderen Entscheidung zu kommen und damit das Verfahren zu manipulieren (vgl. BGH Beschluss vom 08.02.2011, X ZB 04/10; OLG Düsseldorf Beschluss vom 21.10.2015 - Verg 28/14).
  • VK Südbayern, 07.03.2017 - Z3-3-3194-1-45-11/16

    Vorlage zur Vorabentscheidung zum EuGH zwecks Auslegung von Art. 57 der

    Auszug aus VK Westfalen, 25.04.2019 - VK 2-41/18
    Diese Auffassung werde auch von der Entscheidung der VK Südbayern Az. Z3-3-3194-1-45-11/16 vom 11.12.2018 gestützt.
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